Wir sind bei allen Krankenkassen zugelassen, auch BG. Beihilfepatienten orientieren sich bitte an den aktuellen Beihilfsätzen.
Preisliste für Selbstzahler
PHYSIOTHERAPIE:
Krankengymnasik 19,50 €
Massage 15,00 €
Manuelle Lymphdrainage 30 min. 22,00 €
Manuelle Lymphdrainage 45 min. 32,00 €
Fango 10,00 €
Heissluft 6,00 €
Kinesiotaping nach Aufwand
Crosstape ( Schmerztape) 5,00 €
NATURHEILKUNDE:
Erstinformation ca. 15 Min. ohne Kosten
Befundneuaufnahme 87,00 €
Befundaufnahme orthopädisch 38,00 €
Akupunktur 26,00 €
Neuraltherapie 15,00 €
Ohrakupunktur 20,00 €
Wirbelsäulentherapie nach Dorn 52,00 €
Schröpfen ab 26,00€
Magnetfeldtherapie 10,00 €
Triggerpunkttherapie 26,00 €
Fussreflextherapie 26,00 €
Ohrkerzentherapie 20,00 €
Osteopatische Behandlung ( Teil-) 26,00 €
Moxa 15,50 €
Baunscheidtieren nach Aufwand
Quaddeln zzgl. Medikament) 13,00 €
Narbenbehandlung nach Aufwand
Sanumtherapie nach Aufwand
WELLNESS:
Klassische Massage 15,00 €
Aromaölmassage 20 Min. 18,00 €
Aromaölmassage 35 Min. 26,00 €
Fussreflextherapie 26,00 €
Ohrkerzentherapie 20,00 €
Breussmassage 20 Min. 20,00 €
Sportmassage 18,00 €
Hot Stone Massage 55,00 €
Ganzkörpermassage 39,00 €
Die anderen Therapien werden nach Aufwand berechnet. Wir beraten Sie gern. Unsere Anwendungen sind auch als Gutschein erhältlich.
Das Rechtsverhältnis zwischen Heilpraktiker und Patient begründet sich nach dem Dienstvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches. Abrechnungsgrundlage der deutschen Heilpraktiker ist, wenn nichts anderes vereinbart, die Gebüh85 der Deutsche Heilpraktikerverbände. Die Kosten für eine Behandlungsstunde ( ca. 50-60 Min.)in der Praxis für Physiotherapie und Naturheilkunde beträgt, wenn nicht anders vereinbart 60,00 €. Heilpraktikerleistungen sind nach §4Nr.14 UStG umsatzsteuerfrei.
Die Durchführung der heilpraktischen Tätigkeit gehört nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen. Die hier durch entstehenden Kosten können daher allenfalls im Einzelfall von gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden, wenn rechtzeitig vor Beginn der Therapie ein entsprechender Antrag vom Patienten gestellt wird.
Einige private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten die Heilpraktikertätigkeit auf Antrag.Sollten Sie eine entsprechende Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse erwägen, stimmen Sie bitte Ihre Vorgehensweise mit mir ab.